gesetzliche Datenschutzverpflichtungen erfüllen

Datenschutz im Unternehmen


Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen nun auch nichtöffentliche Institutionen, die mehr als neun Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigen, schriftlich einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen (§ 4f BDSG).

Was regelt der Datenschutz?

Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, sind Maßnahmen zu treffen, die entsprechend der Art der zu schützenden, personenbezogenen Daten geeignet sind. Dies sind nach einem Auszug aus der Anlage zu §9, technische und organisatorische Maßnahmen folgende Punkte:

  • IT-Sicherheitsmanagement
  • Zutrittskontrolle
  • Zugangskontrolle
  • Zugriffskontrolle
  • Weitergabekontrolle
  • Eingabekontrolle
  • Auftragskontrolle
  • Verfügbarkeitskontrolle

Unterstützung zur Einhaltung der gesetzlichen Auflagen

Die gesetzlichen Anforderungen sind umfangreich und können häufig nur durch entsprechendes Wissen und ein Datenschutzkonzept angemessen erfüllt werden. mikado unterstützt Sie dabei und stellt Ihnen den Datenschutzbeauftragten zur Seite, der alle gesetzlich geforderten Datenschutzaufgaben durchführt.

Das beinhaltet die
  • IST-Aufnahme der verwendeten personenbezogenen Daten sowie die Erarbeitung und Bearbeitung der laut BDSG erforderlichen Übersichten
  • Prüfung auf Konformität mit dem §9 BDSG, bzw. anwendbarem LandesDSG
  • Vorschläge von Maßnahmen zur Behebung evtentueller Mißstände
  • Laufende Betreuung für den Datenschutz

So erreichen Sie die gesetzliche Konformität.



Interesse an weiteren Informationen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


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