Datenschutz im Unternehmen
Aufgabe des Datenschutzes ist es nach § 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), "den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird". Zu personenbezogenen Daten zählen alle Daten, die natürlichen Personen zuordenbar sind, wie z.B. Name, Adresse, Kontodaten, etc.
Alle Unternehmen und Institutionen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, sind verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG bzw. der spezielleren Datenschutz-Regelungen anderer Gesetze einzuhalten. Das BDSG schreibt unter bestimmten Voraussetzungen außerdem die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen? Dann machen Sie unseren kostenlosen Quick-Check.
Datenschutz ist inzwischen für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Ein positives Datenschutz-Image schafft Vertrauen bei Ihren Kunden und hilft damit, den wirtschaftlichen Erfolg zu steigern. Nicht zuletzt kann die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben, auch bei fahrlässigen Verstößen, zu hohen Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren führen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Datenschutzmanagement durch Bereitstellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) bzw. Unterstützung Ihres bereits vorhandenen DSB, durch Erstellung eines Datenschutzkonzepts und durch die Durchführung von Datenschutz-Checks.

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