Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen u.a. nicht-öffentliche Institutionen, die mehr als neun Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigen, schriftlich einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen (§ 4f BDSG). Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes Berlin müssen nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) generell einen (behördlichen) Datenschutzbeauftragten sowie jeweils einen Vertreter bestellen (§ 19a BlnDSG).
Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Auflagen
Die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Datenschutz sind umfangreich und gehen über die Kenntnis des BDSG bzw. der entsprechenden Landesdatenschutzgesetze hinaus. mikado unterstützt Sie bei der Erfüllung der gesetzlich geforderten Datenschutzaufgaben und stellt Ihnen den Datenschutzbeauftragten zur Seite bzw. steht ihrem internen/behördlichen Datenschutzbeauftragten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Folgende Aufgaben übernehmen wir gern für Sie:
- Erstellung der Dokumentation zum Datenschutz (Verfahrensverzeichnis, Datenschutzbericht, Datenschutzkonzept, Richtlinien und Organisationsanweisungen)
- Kontrolle und Überwachung des Datenschutzes und der Datensicherheit (Datenschutz-Checks) sowie Empfehlung von Maßnahmen zur Behebung eventueller Mängel)
- Beratung und Sensibilisierung der Mitarbeiter bezüglich des Datenschutzes
- Beratung der Geschäftsleitung zum Thema Datenschutz
Mit uns erreichen Sie die gesetzliche Konformität.
Interesse an weiteren Informationen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. |
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